Landeskundliche Erläuterungen (3)

Es ist noch immer weit verbreitete Sitte in griechischen Familien, dass der älteste Sohn den Vornamen des Großvaters, die älteste Tochter den der Großmutter bekommt. In der Regel ist es allerdings so, dass der älteste Sohn den Namen des Großvaters väterlicherseits und erst der zweitgeborene Sohn den Namen des Großvaters mütterlicherseits erhält, wie üblich in patriarchalischen Gesellschaften; entsprechend wird bei den Töchtern verfahren.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.